Braucht man eine Genehmigung für eine Hüpfburg auf öffentlichem Gelände?
Öffentliche Flächen: Was ist erlaubt?
Wenn du eine Hüpfburg auf öffentlichem Grund aufbauen möchtest – z. B. in einem Park, auf einem Spielplatz oder einem Schulhof – brauchst du in den meisten Fällen eine Genehmigung der Stadt oder Gemeinde.
Was zählt als öffentlich?
- Stadtpark
- Bürgerwiese
- Schulhöfe (außerhalb des Unterrichts)
- Parkplätze ohne privates Nutzungsrecht
Privatgrundstücke (z. B. der eigene Garten) sind genehmigungsfrei – solange du keine Nachbarn störst.
Wo bekomme ich eine Genehmigung?
- Zuständig ist meist das Ordnungsamt, Bürgerbüro oder das Amt für Grünflächen.
- Am besten schriftlich anfragen, mindestens 2–4 Wochen vorher.
- Manche Städte verlangen auch eine Haftpflichtversicherung oder ein Sicherheitskonzept.
Tipp: Nachbarn informieren
Auch wenn du keine Genehmigung brauchst, ist es ratsam, die Nachbarn vorher zu informieren – besonders bei lauteren Events.
Fazit
Für Hüpfburgen auf öffentlichem Grund ist fast immer eine Genehmigung erforderlich. Am besten frühzeitig mit der Gemeinde sprechen, dann gibt es am Veranstaltungstag keine bösen Überraschungen.